Das Engagement der BImA und ihre Partner

Bewältigung der komplexen Aufgaben über fachliche Kooperationen

Vertiefende Zusammenarbeit zwischen Bund und den Ländern

Die BImA ist sehr an einer vertiefenden Zusammenarbeit mit den originär für die Kampfmittelbeseitigung zuständigen Ländern interessiert. Ziel der zwischen der BImA und den Ländern zu diesem Zweck geschlossenen Kooperationsvereinbarungen ist es unter anderem, die Erkundung und Räumung von Kampfmitteln voranzutreiben.    

  • Als erstes Bundesland schließt Mecklenburg-Vorpommern mit der BImA am 2. Mai 2022 eine Rahmenvereinbarung zu Kampfmitteln ab. Zur Unterzeichnung trafen sich der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Christian Pegel und das BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz im Munitionszerlegebetrieb Jessenitz-Werk in Lübtheen.
    Die BImA hatte mit der im Januar 2020 geschlossenen Kooperationsvereinbarung zugesagt, die Mittel für die Beräumung belasteter Bundesliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden Jahre bereitzustellen. Etwa 190 Mio. Euro befinden sich derzeit in der Planung zum Kampfmittelräumprogramm der BImA in diesem Bundesland. „Mit der heute abgeschlossenen Rahmenvereinbarung sollen diese erheblichen Mittel effizient und verlässlich für die Kampfmitteräumung auf unseren Liegenschaften eingesetzt werden“, sagte BImA-Vorstandsmitglied Paul Fietz bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung und fügte hinzu: „Wir erwarten durch die Personalaufstockung beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Beschleunigung unseres sehr ambitionierten Programms.“      
  • Das Land Brandenburg und die BImA haben am 17. November 2020 gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Dazu der Innenminister Michael Stübgen: „Brandenburg weist trotz aller Anstrengungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte immer noch den höchsten Anteil an munitionsbelasteten Gebieten aller Bundesländer auf. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass der Bund entsprechende Mittel zur Verfügung stellt, um Flächen in seinem Eigentum in Brandenburg von Kampfmitteln zu räumen. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehen wir den ersten Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Der Weg ist lang, die Folgen des Zweiten Weltkriegs werden uns noch auf Jahre begleiten.“
  • Am 21. Februar 2024 unterzeichneten Nordrhein-Westfalen und die BImA eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Kampfmittelräumprogramms im Land. „Mit dem heutigen Tag sind wir einen guten Schritt vorangekommen, die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der BImA in der Kampfmittelräumung auszubauen.“ sagte NRW-Innenminister Herbert Reul bei der Unterzeichnung zu BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz und ergänzte: „Mit jeder beseitigten Bombe befreien wir uns und den Boden weiter von den Altlasten, die uns zwei Weltkriege hinterlassen haben. Dank der neuen Vereinbarung kommen wir mit der Beseitigung schneller und effizienter voran.“

Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung

Die Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung gibt über den Arbeitskreis Kampfmittelräumung (AK KMR) die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR, ehemals AH KMR) heraus. Dieses Regelwerk enthält eine fachliche Vorgehensweise sowie Hinweise und Details für die Planung und Ausführung der Kampfmittelräumung auf Liegenschaften des Bundes.
Mit der Reform Bundesbau in 2022 ist mit der 4. Auflage der BFR KMR erstmalig die BImA Mitherausgeberin anstelle des Bundesbauressorts. Der Gesetzgeber hat der BImA die Federführung für die Durchführung von Bauaufgaben im zivilen Bundesbau auf ihren Liegenschaften übertragen. Dadurch ist eine Anpassung der entsprechenden Passagen in den BFR KMR notwendig geworden. Die BImA ist mit ihrem besonderen Grundstücksportfolio aus vormals militärisch genutzten Liegenschaften eine Hauptlastträgerin im Umgang mit kampfmittelverdächtigen/-belasteten Grundstücken und daher auf Effizienz in der Kampfmittelräumung angewiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung bleibt durch die Reform Bundesbau unberührt in seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelräumung auf aktiv genutzten Liegenschaften.

Erweiterung der Vernichtungskapazitäten von Kampfmitteln bei der GEKA

Die BImA hat am 3. November 2021 eine Rahmenvereinbarung mit der Gesellschaft zur Entsorgung von Chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) getroffen. Bei der GEKA im niedersächsischen Munster wird ein zweiter Sprengofen errichtet, in dem die Kampfmittel aus Räumungen der BImA und weiterer Bundesbedarfsträger umweltgerecht vernichtet werden können. Das BMF stellt dem BMVg dafür zusätzliche Haushaltsmittel zur Erweiterung der Vernichtungskapazität und zum Bau eines zweiten Sprengofens bei der GEKA bereit. Dieser wird für die Vernichtung der Rüstungsaltlasten dringend benötigt: Die von der BImA veranlassten Flächenräumungen aus ihrem Kampfmittelräumprogramm nehmen stetig zu. Ein Grund dafür ist die verstärkte Waldbrandprävention aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen, trockenen Jahren.

Postgraduale akademische Zusatzausbildung 

„Fachplaner/-in Kampfmittelräumung“

Weitere Infos

Mitwirkung im  ITVA-Fachausschuss C7 „Kampfmittelräumung“

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Mitherausgeberin der
BFR KMR

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