Das Kampfmittelräumprogramm der BImA
In Wahrnehmung ihrer Eigentümerverantwortung erfasst die BImA für ihre Liegenschaften systematisch den Verdacht auf Kampfmittelbelastungen und identifiziert die Verpflichtungen zur Gefahrenabwehr nach Polizei- und Ordnungsrecht für diese Flächen. Mit Unterstützung der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung wurden auf der Grundlage der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) dafür verschiedene Kostenschätzungsmodelle erarbeitet, mit dem Ziel, die Kampfmittelrisiken nach einheitlichen Maßstäben bewerten zu können.
Auf dieser Grundlage wurde bereits über Jahre hinweg ein strategisches Kampfmittelräumprogramm zum Abbau dieser bei uns als „Kampfmittelrisiken“ bezeichneten und bilanzierten Verpflichtungen aufgebaut und stetig weiterentwickelt. Bestandteil dessen ist eine fachtechnisch priorisierte Zeit- und Maßnahmenplanung für erforderliche Erkundungen und Räumungen. Da es derzeit allerdings bundesweit Engpässe bei den verfügbaren Räumkapazitäten gibt, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es zu Verschiebungen in der Umsetzung des Kampfmittelräumprogramms kommen wird.
Einer der wesentlichen Beweggründe für das Engagement der BImA ist daher Ressourcenengpässen entgegen zu treten: dies betrifft die Qualifizierung von Fachpersonal, die Förderung des Fachaustausches zwischen allen beteiligten Akteuren bis hin zur Anpassung der bundesweiten Räum- und Vernichtungskapazitäten. Darüber hinaus hat die BImA insbesondere auf Grund ihrer vielfältigen Portfoliostruktur bereits vor Langem erkannt, dass das Thema Kampfmittelbelastungen von Liegenschaften in den politischen Fokus gerückt werden muss und lädt wiederkehrend zur Kampfmittelfachtagung ein.
Doch auch weit darüber hinaus hat sich bereits einiges getan.